Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber glauben, dass eine Kündigung immer automatisch zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer führt. Vor allem dann, wenn Arbeitsverhältnisse lange bestanden haben, besteht diese Vorstellung.
Fakt ist aber, dass dies nicht zutrifft.
Ein Recht (= gesetzlicher Anspruch) auf Abfindung existiert in Deutschland nicht.
Aber nach Kündigungen werden doch oft Abfindungen gezahlt?
Eine Zahlung von Abfindungen erfolgt in der Regel in folgenden Fällen:
1. der Arbeitgeber bietet eine Abfindung zusammen mit der Kündigung an und zwar für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagt
2. der Arbeitgeber bietet eine Abfindung z.B. im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages an
3. in einem Kündigungsschutzverfahren einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung
4. in einem Kündigungsschutzverfahren wird ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt und das Gericht beendet das Verfahren durch Aufhebung des Arbeitsvertrages und Festlegung einer angemessenen Abfindung
5. es existiert ein Sozialplan oder Tarifvertrag der die Zahlung einer Abfindung vorsieht
Natürlich kann es sinnvoll sein, als Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen, um einen langwierigen Prozess damit zu vermeiden.
Im Ergebnis ist es so, dass Arbeitgeber sich idealerweise beraten lassen sollten, bevor sie eine Kündigung aussprechen, um gegebenenfalls teure Fehler zu vermeiden. Hierbei können auch alternative Beendigungsmöglichkeiten wie beispielsweise ein Aufhebungsvertrag besprochen werden.
Arbeitnehmer sollten sich in jedem Fall nach Erhalt einer Kündigung schnell um rechtliche Beratung kümmern, da gegen eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen Schutzklage eingereicht werden kann.
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